
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!
Bekanntmachung und Einladung zur Vertreterwahl
Der Wahlausschuss hat das Geschäftsgebiet in 28 Wahlbezirke eingeteilt und folgende Wahlversammlungstermine festgelegt:
| Datum | Bezirk | Ort | Zeit |
|---|---|---|---|
| 23.02.2010 | Wahlbezirke Fleckenberg, Gleidorf, Grafschaft, Oberkirchen, Westfeld | Gasthof Heimes-Müller, Grafschaft | 19 Uhr |
| 24.02.2010 | Wahlbezirke Brachthausen, Kirchhundem, Welschen-Ennest | Gasthof Kordes, Hofolpe | 19 Uhr |
| 25.02.2010 | Wahlbezirk Helden | Gasthof zur Post, Helden | 19 Uhr |
| 01.03.2010 | Wahlbezirke Hallenberg, Hesborn, Züschen | Hotel Sauerländer Hof, Hallenberg | 19 Uhr |
| 02.03.2010 | Wahlbezirke Attendorn, Neu-Listernohl, Schwalbenohl | Niederlassung Attendorn, Attendorn | 19 Uhr |
| 03.03.2010 | Wahlbezirk Winterberg | Hapimag Winterberg, Winterberg | 19 Uhr |
| 08.03.2010 | Wahlbezirke Saalhausen, Langenei | Hotel Rameil, Saalhausen | 19 Uhr |
| 09.03.2010 | Wahlbezirke Bad Fredeburg, Dorlar, Hawerland | Gasthof Heimkehof, Berghausen | 19 Uhr |
| 15.03.2010 | Wahlbezirk Altenhundem | Restaurant Bickmann, Altenhundem | 19 Uhr |
| 16.03.2010 | Wahlbezirke Siedlinghausen, Silbach | Gasthof Lingenauber, Siedlinghausen | 19 Uhr |
| 23.03.2010 | Wahlbezirk Schmallenberg | Stadthalle - Kleiner Saal, Schmallenberg | 19 Uhr |
| 24.03.2010 | Wahlbezirke Heinsberg, Oberhundem, Würdinghausen | Hotel Kinner, Würdinghausen | 19 Uhr |
Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste eingetragene Mitglied. Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus.
Jedes Mitglied stimmt in der für seine Geschäftsstelle angesetzten Wahlversammlung ab.
Die vom Wahlausschuss aufgestellte Vorschlagsliste liegt ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft, der Niederlassungen und den Geschäftsstellen zur Einsichtnahme für jedes Mitglied aus. Jedes Mitglied ist während der Auslegungsfrist berechtigt, weitere im Wahlbezirk ansässige Mitglieder zur Wahl in die Vertreterversammlung schriftlich vorzuschlagen.
Zu den oben genannten Wahlversammlungen laden wir herzlich ein.
Schmallenberg, 04. Februar 2010
Der Wahlausschuss
gez. Bernhard Burghaus
Vorsitzender des Wahlausschusses
Jedes Mitglied stimmt in der für seine Geschäftsstelle angesetzten Wahlversammlung ab.
Die vom Wahlausschuss aufgestellte Vorschlagsliste liegt ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft, der Niederlassungen und den Geschäftsstellen zur Einsichtnahme für jedes Mitglied aus. Jedes Mitglied ist während der Auslegungsfrist berechtigt, weitere im Wahlbezirk ansässige Mitglieder zur Wahl in die Vertreterversammlung schriftlich vorzuschlagen.
Zu den oben genannten Wahlversammlungen laden wir herzlich ein.
Schmallenberg, 04. Februar 2010
Der Wahlausschuss
gez. Bernhard Burghaus
Vorsitzender des Wahlausschusses

