Monat für Monat bis zu 400 Euro ohne Abzüge: Das ist der Reiz von so genannten Mini-Jobs. Vielfach unbekannt ist, dass sich mit dem 400-Euro-Job auch einiges für die Altersvorsorge tun lässt.
Knapp sieben Millionen Bundesbürger sind derzeit als Mini-Jobber beschäftigt, sei es für einen Hinzuverdienst zu einer Vollzeitstelle oder als alleinige Berufstätigkeit. Weder Steuern noch Sozialabgaben mindern den Lohn, wenn er 400 Euro monatlich nicht übersteigt. "Brutto für netto" lautet das Prinzip.
Arbeitgeber zahlt Steuern und Sozialabgaben
Abgaben zahlt allein der Arbeitgeber: 13 Prozent pauschaler Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (entfällt bei privat Versicherten), 15 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung sowie zwei Prozent pauschal für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. In Privathaushalten sind neben der Pauschalsteuer jeweils fünf Prozent für Kranken- und Rentenversicherung abzuführen.
Nur geringe gesetzliche Rente
Während ein Arbeitnehmer allein durch seinen Mini-Job nicht krankenversichert ist, erhöht der Pauschbetrag für die gesetzliche Rente immerhin das Rentenkonto. Allerdings sind wegen des verminderten Satzes nicht alle Leistungen enthalten.